Markenbeschwerdeverfahren – “job physio (Wort-Bild-Marke)/physio.de” – Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Zahlung der Beschwerdegebühr – Verfahrensbevollmächtigter weist Geschäftsführer der Widersprechenden auf die Höhe der Beschwerdegebühr, die Zahlungsfrist und die Kontodaten hin – keine ausdrückliche Aufforderung zur Zahlung der Beschwerdegebühr – Rückfrage beim Anwalt erforderlich – zur Fristenkontrolle und zur Überwachung der Zahlung durch den Anwalt – Verschulden – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften – Nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts – Einzahlung in die Kapitalrücklage zur Vermeidung einer Bürgschaftsinanspruchnahme