Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Berechnung der Höhe des Elterngeldes gem § 2 Abs 7 BEEG – hier: Berücksichtigung von Elternzeit, die über die Bezugszeit von Elterngeld hinausgeht – keine Verletzung von Art 3 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG oder Art 6 Abs 1 GG – keine weitergehende Pflicht des Staates zur Förderung der Eigenbetreuung von Kindern
Kindergeldberechtigung nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer – keine Anwendung der sozialverfahrensrechtlichen Vorschriften im steuerrechtlichen Kindergeldrecht – Billigkeitserlass
Mangels einer den Anforderungen von § 80 Abs 2 S 1 Halbs 2 BVerfGG entsprechenden Darlegung unzulässige Richtervorlage zur Frage der Verfassungswidrigkeit des § 130 Abs 1 S 1 SGB 3 wegen Nichtberücksichtigung von Mutterschutzzeiten bei der Bestimmung des Bemessungsentgelts