(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.07.2017 VI R 59/15 – Leistungen des Nutzungsberechtigten als Betriebsausgaben beim Wirtschaftsüberlassungsvertrag – Gesamtwürdigung von Verträgen durch das FG)
Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters in den Anhang “Kerntechnische Anlagen” des Entgelttarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen Berlin und Brandenburg