(Keine Energiesteuerentlastung für die ausschließliche Herstellung von Vorprodukten zur Herstellung von keramischen Erzeugnissen – Richtlinienkonforme Auslegung des § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a und c EnergieStG)
Anfechtbarkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft: Rückwirkende Änderung des durch Vereinbarung begründeten Verteilungsschlüssels für Betriebs- und Verwaltungskosten sowie Instandhaltungsrücklagen durch Mehrheitsbeschluss