Erwerb des Restanteils an einem Mähdrescher vom Gemeinschafter einer Bruchteilsgemeinschaft und nachfolgende Veräußerung des Mähdreschers an einen Dritten – Vorsteuerabzug bei zu niedrig ausgewiesenem Steuerbetrag
(Entnahme bei Betriebsaufgabe – Keine Geschäftsveräußerung i.S.d. § 1 Abs. 1a UStG bei gänzlich fehlender Übereignung oder Einbringung von Gegenständen des Unternehmens)
(Tatsächlicher Zugang eines zuzustellenden Dokuments bei Verstoß gegen zwingende Zustellungsvorschriften – Begriff der “Entscheidung” i.S. von § 11 Abs. 3 FGO umfasst auch Beschlüsse)