Nichtannahmebeschluss: Divergenzzulassung eines Rechtsmittels ist nicht bereits wegen eines abweichenden obergerichtlichen Hinweisbeschlusses geboten – Rüge einer Verletzung des Rechtsweganspruchs durch unterbliebene Revisionszulassung gem § 522 Abs 2 S 1 ZPO nicht hinreichend substantiiert (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
(Keine Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 2. Alternative EStG bei fehlender Nutzung zu eigenen Wohnzwecken im Jahr der Veräußerung)