Nichtannahmebeschluss: Absehen von einer EuGH-Vorlage gem Art 267 Abs 4 AEUV zur Frage der Voraussetzungen eines unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs wegen unionsrechtswidriger Zuvielarbeit von Feuerwehrbeamten verletzt nicht Art 101 Abs 1 S 2 GG
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter – Mitwirkung an Entscheidung über frühere Verfassungsbeschwerde desselben Beschwerdeführers stellt keinen Befangenheitsgrund dar
Nichtannahmebeschluss: Im Ergebnis keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) bei Heilung des Gehörsverstoßes im Anhörungsrügeverfahren – unklare Funktionsbezeichnung des entscheidenden Richters („Vorsitzender“ statt „Einzelrichter“) berührt Art 101 Abs 1 S 2 GG nicht – Unterbleiben der Verabschiedung einer Prozesspartei nach mündlicher Verhandlung begründet keine Besorgnis der Befangenheit