Ablehnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung – Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nach § 153a StPO begründet im Rahmen der Billigkeitsentscheidung gem § 34 Abs 3a BVerfGG nicht die Annahme, dass die öffentliche Gewalt das Begehren des Beschwerdeführers für berechtigt erachtete – Zudem keine offensichtliche Gehörsverletzung durch Versagung von Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren bzgl einer strafprozessualen Beschlagnahme
(Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – überlanges Gerichtsverfahren – PKH-Verfahren neben dem Hauptverfahren – kein eigenständiger Entschädigungsanspruch – inhaltliche Auseinandersetzung mit bestehender Rechtsprechung – Anforderungen an die Darlegung einer erneuten Klärungsbedürftigkeit – sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensmangel – Verstoß gegen § 123 SGG – ungünstiger Klageantrag – anwaltlich vertretener Kläger – keine Beratungs- oder Hinweispflicht des Gerichts)