Nichtannahmebeschluss: Versammlungsrechtliches Redeverbot bzgl einer nicht als Redner benannten Person – Verletzung von Grundrechten (Art 8 Abs 1 GG iVm Art 5 Abs 1 S 1 GG) nicht substantiiert dargelegt
Nichtannahme einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig gewordenen Verfassungsbeschwerde, gerichtet gegen die Verweigerung von Eilrechtsschutz in einer ausländerrechtlichen Sache – Anordnung der Auslagenerstattung aus Billigkeitsgründen (§ 34a Abs 3 BVerfGG) für das (erledigt erklärte) eA-Verfahren nach Beseitigung der Beschwer durch die Ausgangsbehörde – Gegenstandswertfestsetzung