Nichtannahmebeschluss: Schuldhafte Fristversäumung auch bei Unkenntnis über Umfang der innerhalb der Begründungsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG vorzulegenden Unterlagen – hier: Vorlage von zum Verständnis des angegriffenen Beschlusses unabdingbaren Unterlagen erst nach Ablauf der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG – zudem unzureichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde
Nichtannahme einer unzulässigen Urteilsverfassungsbeschwerde – Verwerfung eines Befangenheitsantrags – abgelehnte Richter bei Entscheidung über offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen