Nichtannahmebeschluss: Gewährung von Akteneinsicht gem § 406e Abs 1 StPO ohne Anhörung des Beschuldigten stellt schweren Verfahrensfehler dar – zur Rechtswegerschöpfung muss jedoch nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens bzw Abschluss des Hauptverfahrens Beschwerde gem § 304 Abs 1 StPO eingelegt werden
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – Rüge einer nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Berufungsgerichts – absoluter Revisionsgrund – Einverständniserklärung zur Entscheidung durch Berichterstatter anstelle des Senats – Wirksamkeit – Richterwechsel