Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 40 Abs 4 S 3 WDO (juris: WDO 2002) – unzureichende Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der Frage, ob gegen eine disziplinargerichtliche Entscheidung Rechtsmittel statthaft sind
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters – hier: Verletzung des Art 101 Abs 1 S 2 GG, da das OLG zur Vorlage an den BGH verpflichtet war.
Nichtannahmebeschluss: Teilweise Unzulässigkeit wegen nicht hinreichender Darlegung eines Grundrechtsverstoßes, teilweise Unbegründetheit wegen fehlender Verletzung von Grundrechtspositionen – hier Rundfunk- und Programmfreiheit, Art 12 GG, Art 14 GG, Art 19 Abs 4 GG, Willkürverbot
Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite des Anspruchs eines Sehbehinderten auf Zugänglichmachung von Schriftstücken im Zivilprozess gem § 191a GVG aF – keine Verletzung des Benachteiligungsverbots (Art 3 Abs 3 S 2 GG), wenn dem Betroffenen der Inhalt von Schriftstücken durch seinen Rechtsanwalt vermittelt werden kann und der Streitgegenstand übersichtlich ist
Keine Auslagenerstattung bei Erledigung einer mangels Rechtswegerschöpfung unzulässigen Verfassungsbeschwerde – hier: ausstehende fachgerichtliche Entscheidung über Anhörungsrüge