Erlass einer einstweiligen Anordnung: Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Rechtsmitteln gegen versammlungsrechtlichen Bescheid – unzureichende Darlegung eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung – Terminierung einer gegen Asylbewerberunterkunft gerichteten Versammlung auf den 9. November
Nichtannahmebeschluss: Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im PKH-Verfahren – PKH-Antrag für beabsichtigte zukünftige Rechtshandlung ggf zulässig – Wiedereinsetzung (§ 93 Abs 2 BVerfGG) in wegen Mittellosigkeit versäumte Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG setzt fristgerechte Minimalbegründung der Verfassungsbeschwerde voraus – hier: Beschwerdeannahme trotz verfassungsrechtlicher Bedenken nicht angezeigt, da beabsichtigte fachgerichtliche Rechtsverfolgung ohne Aussicht auf Erfolg