Nichtannahmebeschluss: Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) an die zügige Bearbeitung von Eilverfahren – hier: Grundrechtsverletzung durch verzögerte Gewährung von Eilrechtsschutz in einer strafvollzugsrechtlichen Sache (Einschränkung von Besuchen infolge COVID-19-Pandemie) – allerdings mangelndes Beruhen der angegriffenen Entscheidung auf Grundrechtsverstoß
Nichtannahmebeschluss: Unterlassen der nach § 495a S 2 ZPO gebotenen mündlichen Verhandlung verletzt Gehörsanspruch (Art 103 Abs 1 GG) – allerdings mangelnde Darlegungen zum Beruhen bei erkennbarer Aussichtslosigkeit der Klage im Ausgangsverfahren
Betreuungssache: Zurückweisung der gegen die Betreuungsanordnung gerichteten Beschwerde bei Überschreitung der vom erstinstanzlichen Gericht für eine Betreuung festgesetzten Überprüfungsfrist