Mangels Rechtsschutzbedürfnis erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag für eine Untätigkeitsklage auf Erlass eines Zweitbescheides im Falle noch offener gerichtlicher Entscheidung über den Erstbescheid
Prozesskostenhilfebewilligungsverfahrens: Beginn der Wiedereinsetzungsfrist für das beabsichtigte Rechtsmittel durch gerichtlichen Hinweis auf Bedenken hinsichtlich der Erfolgsaussicht