Aussetzungszinsen bis Dezember 2011 (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 26.08.2015 als NV-Entscheidung abrufbar.)
Nichtannahmebeschluss mit Tenorbegründung: Keine Wiedereinsetzung in die Monatsfrist des § 93 Abs 1 BVerfGG bei Verkennung der Zulässigkeitsanforderungen einer Verfassungsbeschwerde
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung – Unterlassene Erhebung der Anhörungsrüge (§ 120 Abs 1 StVollzG iVm § 33a StPO) – Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fachgerichtliche Entscheidung ohne Möglichkeit der Erwiderung auf Stellungnahme der Gegenseite