Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren – Kostenfestsetzungsverfahren – “Anrechnung der Beschwerdeverfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren” – Klarstellung der Rechtslage durch Einfügung von § 15 a Abs. 1 RVG – Anrechnungsvorschrift des RVG wirkt sich im Verhältnis zu Dritten, damit insbesondere im Kostenfestsetzungsverfahren grundsätzlich nicht aus – grundsätzliche Festsetzung der Verfahrensgebühr auch bei entstandener Geschäftsgebühr
(Streitwert eines Revisionsverfahrens bei Änderung des Verfahrensgegenstands nach § 68 FGO – Kein Vertretungszwang im Erinnerungsverfahren bei der Stellung von Anträgen und bei der Abgabe von Erklärungen)