Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der mündlichen Anhörung eines Sachverständigen im Zivilprozess verletzt Grundrecht der betroffenen Prozesspartei auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Anhörung eines medizinischen Sachverständigen im Zwangsversteigerungsverfahren bei Suizidgefahr des Schuldners – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Lebens- und Rentenversicherung: Unwirksamkeit formularmäßig verwendeter Klauseln zur Verrechnung der Abschlusskosten sowie zum Rückkaufswert und Stornoabzug