zulässiger Spielplatz im Wohngebiet, kein Verstoß gegen Gebot der Rücksichtnahme, keine unzulässigen Lärmbeeinträchtigungen und Einsichtmöglichkeiten, Anwendungsvoraussetzungen des § 22 Abs. 1a BImSchG
Eisenbahnrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Plangenehmigung für einen Bahnhof bei Spuranpassung; Ablehnung einer einfachen Beiladung im Eilverfahren
Plangenehmigung für barrierefreien Ausbau von Bahnsteigen in Personenbahnhof, Bemessung der Bahnsteiglänge und -höhe gemäß Erfordernissen des Schienenpersonennahverkehrs, Berücksichtigung von Belangen touristischer Sonderfahren bzw. von Gelegenheitsverkehren im Personenverkehr