Insolvenzverfahren: Staatskasse als Insolvenzgläubigerin für bereits bei Insolvenzeröffnung angefallene Gerichtskosten; Geltendmachung solcher Insolvenzforderungen im Wege einer verfahrenskostenhilferechtlichen Zahlungsanordnung
Nichtannahmebeschluss: Erlass bzw Aufrechterhaltung eines Haftbefehls indiziert nicht auch Entscheidungsreife hinsichtlich der Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn Anklage zum Nachteil des Angeschuldigten von bisherigen Haftentscheidungen abweicht – Zu den verfassungsrechtlichen Maßgaben an die Förderung eines Strafverfahrens im Stadium des gerichtlichen Zwischenverfahrens, wenn sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft befindet