(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.08.2020 VIII R 13/17 – Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds)
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Unterbreitung eines verbindliches Kaufangebots; Konkurrenzverhältnis bei Anbau von Betäubungsmitteln und bei Ansammlung der Ernten vor Abverkauf