Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentamt in einer Markensache: Recht des Beschwerdegegners auf eine angemessene Frist zur Erwiderung auf die zu erwartende Beschwerdebegründung; Gehörsverletzung bei unterbliebener Unterrichtung der Gegenseite über ein Gespräch zwischen einem Verfahrensbeteiligten und einem Mitglied des Gerichts – MetroLinien
Haftung für Steuerschulden einer GbR: Geltendmachung von Verfahrensfehlern, Erwiderungsfrist, Sachaufklärungsmangel, Einholung von Sachverständigengutachten, Verbot der vorweggenommenen Beweiswürdigung, Beweis des ersten Anscheins
Patentbeschwerdeverfahren – Antrag auf Weiterbehandlung (§ 123a PatG) – “Weiterbehandlung II” – zur Nachholung der versäumten Handlung – Fristgesuch stellt nicht die nachzuholende Handlung dar – dies gilt auch, wenn der Zurückweisungsbeschluss unter Nichtbeachtung eines zuvor beim Patentamt eingegangenen Fristverlängerungsantrags und somit unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen ist