Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand einer Wohnung – vergebliche und nicht durchsetzbare Bemühungen zur Herstellung der Betriebsbereitschaft
(Keine Minderung des Veräußerungspreises i.S. von § 17 Abs. 2 EStG durch das privat veranlasste Versprechen, künftige Veräußerungserlöse teilweise der Ehefrau zuzuwenden)
Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Ferienwohnungen, wenn ortsübliche Vermietungszeiten nicht feststellbar sind – Werbungskostenüberschüsse müssen nicht auf persönlichen Neigungen oder privaten Motiven beruhen