(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2020 III R 25/19 – Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes)
Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes; Änderungsmöglichkeit des FA bei falscher Rechtsauffassung im amtlich vorgesehenen Steuererklärungsformular
Elterngeldberechtigung von nicht erwerbstätigen EU-Ausländern – Unionsbürgerschaft – formelles Freizügigkeitsrecht – Gleichstellung mit deutschen Staatsangehörigen – Leistungsausschluss nur bei Aberkennung des Freizügigkeitsrechts durch die Ausländerbehörde – materielles Freizügigkeitsrecht – keine Prüfungskompetenz der Elterngeldbehörden – keine Beschränkung durch erforderliche Arbeitserlaubnis für Staatsangehörige von Beitrittsstaaten – sozialgerichtliches Verfahren – Sprungrevision – kein Vertretungszwang für Zustimmungserklärung