Nichtannahmebeschluss: Schulaufsichtliche Leistungsüberprüfung in der vierten Jahrgangsstufe einer als einheitliche “Volksschule” konzipierten Montessori-Schule zulässig – ebenfalls keine Verletzung der Privatschulfreiheit durch Leistungsüberprüfung unter Beschränkung auf nur wenige Fächer – teilweise Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen materieller Subsidiarität