Fixierung psychisch kranker Untergebrachter gem § 25 PsychKG BW bzw nach bayerischer Rechtslage mit Art 2 Abs 2 S 2, S 3 GG iVm Art 104 Abs 1, Abs 2 GG unvereinbar – nicht lediglich kurzfristige Fixierung sämtlicher Gliedmaßen auch im Rahmen eines bestehenden Freiheitsentziehungsverhältnisses als eigenständige Freiheitsentziehung zu qualifizieren – Neuregelung bis 30.06.2019 geboten – Vollstreckungsanordnung
Rücküberstellungssache: Begleitende Straftat mit geringem Unrechtsgehalt; Aufrechterhaltung der Sicherungshaft nach dem Scheitern des Versuchs der Rücküberstellung
Beschwerde in Abschiebungshaftverfahren: Pflicht des Beschwerdegerichts zur Beiziehung der Ausländerakte und Gewährung der Einsichtnahme durch den Betroffenen
Notwendigkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers in Betreuungssachen: Möglichkeit der Anordnung einer Betreuung in allen Angelegenheiten und der Anordnung eines umfassenden Einwilligungsvorbehalts in Vermögensangelegenheiten