Betreuungsgerichtliches Unterbringungsverfahren: Beauftragung der Mitglieder der Beschwerdekammer mit der Anhörung des Betroffenen; Anhörung des Betroffenen im Wege der Rechtshilfe; Voraussetzungen und Begründungsanforderungen für die Anordnung oder Genehmigung der Unterbringung für länger als ein Jahr