Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung naher Verwandter, insb der Großeltern, bei Auswahl eines Vormundes für Minderjährige (§ 1779 Abs 2 S 2 BGB) – hier: Bestellung der Großeltern bei entgegenstehendem Willen des Kindes nicht dem Kindeswohl dienlich – Kein schwerer Nachteil (§ 93a Abs 2 Buchst a BVerfGG ) durch Behandlung einer aussichtslosen Anhörungsrüge als unzulässig
Versäumung der Frist zur Beschwerdebegründung in einer Familiensache: Anforderungen an eine Ausgangskontrolle in der Kanzlei des Verfahrensbevollmächtigten bei Telefaxversendung fristgebundener Schriftsätze
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Vorläufige Entziehung der elterlichen Sorge ohne hinreichende Darlegung einer Kindeswohlgefährdung (§ 1666 BGB) verletzt Art 6 Abs 2 S 1 GG – zudem unzureichende Verhältnismäßigkeitsprüfung