Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch unzumutbare Erschwerung des Zugangs zur verwaltungsprozessualen Berufungsinstanz – Anwendbarkeit des § 104 Abs 3 S 1 AufenthG 2004 auf nicht-eheliche Lebensgemeinschaften als Frage von grundsätzlicher Bedeutung iSd § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft – hier: Verweigerung von Eilrechtsschutz gegen drohende Abschiebung trotz pflegebedürftigen Ehemannes der betroffenen Ausländerin verletzt diese nicht in Grundrechten – unzureichende Darlegung von Art und Umfang der Betreuungsbedürftigkeit des Ehepartners
Unzulässige Richtervorlage – Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1 AufenthG 2004 – Entscheidungserheblichkeit nicht hinreichend dargelegt – Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm, insbesondere einer Verletzung des aus Art 6 Abs 1 GG folgenden Diskriminierungsverbotes unzureichend begründet – Grundsatz der Normerhaltung und Möglichkeit der Teilnichtigkeit