Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1906 Abs 3 BGB aF bzgl ambulanter Zwangsmedikation – unzureichende Darlegung der Überzeugung des vorlegenden Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der vorgelegten Norm – zudem unzureichende Auseinandersetzung mit der Rspr des BVerfG (BVerfGE 142, 313) sowie der Neuregelung des § 1906 BGB nF
Betreuungssache: Bindung des Rechtsbeschwerdegerichts durch die auf eine Gegenvorstellung nachträglich durch das Beschwerdegericht zugelassene Rechtsbeschwerde
Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs gegen den getrennt lebenden Ehegatten: Relevantes Vorbringen für die Prüfung des Vorliegens einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit oder einer Familiensache; Statthaftigkeit des der tatsächlichen inkorrekten Entscheidungsform entsprechenden Rechtsmittels
Betreuungsache: Anhörung des Betroffenen ohne Teilnahme des Verfahrenspflegers; Wiederholung der Anhörung auf Verlangen des nachträglich bestellten Verfahrenspflegers