(Sozialhilfe – Rückerstattung zu Unrecht erstatteter Sozialhilfeleistungen für aus dem Ausland übergetretene Hilfebedürftige – Kostenerstattungspflicht gem § 108 BSHG – Übergangsregelung des § 147 BSHG bzw § 115 SGB 12 – Eintritt des Erstattungsfalls vor dem 1.1.1994)
Nichtannahmebeschluss: Eintragung ins Verkehrszentralregister wegen geringer Geldbuße begründet nicht zwingend besonders schweren Nachteil iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG – hier: Geldbuße iHv 40 Euro wegen Verletzung der Winterreifenpflicht – weder grundsätzliche Bedeutung noch besonders schwerer Nachteil – Verletzung des Bestimmtheitsgebots kann offen bleiben
Überwachung des Verkehrs mit Betäubungsmittelgrundstoffen: Bemühungen um den Ankauf von Essigsäureanhydrid als strafbares Handeln mit einem Grundstoff zur Herstellung von Betäubungsmitteln