(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. Februar 2019 X R 28/17 – Vom Mitteilungspflichtigen zu vertretende verspätete Übermittlung einer Rentenbezugsmitteilung als Voraussetzung für die Erhebung des Verspätungsgeldes)
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 20. Februar 2019 X R 28/17 – Vereinbarkeit des Verspätungsgeldes mit höherrangigem Recht; Finanzrechtsweg gegeben)