(Aussetzung des Klageverfahrens: Vorgreiflichkeit der Feststellung verrechenbarer Verluste für die Feststellung ausgleichsfähiger Verluste – Auslegung des Klagebegehrens durch den BFH – Anwendungsbereich von § 155 Abs. 2 AO)
Auslegung des Klagebegehrens durch den BFH – Bestimmung des Gegenstands einer Anfechtungsklage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid – Anfechtbarkeit der Feststellung eines Sonderbetriebsgewinns – Bindung des BFH an die Feststellungen des FG
(„Offenbare Unrichtigkeit“ i.S. des § 107 FGO setzt Versehen voraus – Berichtigung des Tenors bei erkennbarem Widerspruch der Urteilsformel zum Erklärungswillen des FG – Unterscheidung zwischen Klagebegehren und Klageantrag)