(Rechtliches Gehör – Unrechtmäßige Zurückweisung von Vorbringen des Klägers nach dessen fristgerechter Reaktion auf eine Ausschlussfrist gemäß § 79 FGO – Vertagung der Sache bei neuem Vortrag)
Aussetzungszinsen bis Dezember 2011 (Die Entscheidung wurde nachträglich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt; sie war seit dem 26.08.2015 als NV-Entscheidung abrufbar.)
(Kein Akteneinsichtsrecht in nach § 30 AO geschützte Verhältnisse Dritter – Rügeverlust bei Nichterscheinen zur mündlichen Verhandlung – Terminsverlegung wegen Erkrankung)