(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20.10.2014 X K 3/13 – Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise – Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten Bundeslandes – Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen einer juristischen Person des öffentlichen Rechts – Kein Anspruch auf Entschädigung für die Zeitversäumnis wegen der Wahrnehmung eines Gerichtstermins – Grundsatz der Kostenminimierung – Kopierkosten)
Keine sachliche Unbilligkeit bei fehlender einkommensteuerlicher Auswirkung von Sonderausgaben; Anforderungen an die Rüge der Voreingenommenheit eines Richters
(Sperrwirkung von Art. 9 DBA-Russland 1996 gegenüber Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStGa.F.) bei Teilwertabschreibung infolge unbesichert begebenen Darlehens
Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; ausnahmsweise Abzug von Beiträgen zu privaten Rentenversicherungen als Betriebsausgabe