(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18.08.2020 VII R 34/18 – Übertragung von Prüfungsbefugnissen nach dem MiLoG auf die Zollverwaltung – Anwendbarkeit des MiLoG auf ausländische Transportunternehmen)
(Prozesskosten nur bei Gefährdung der materiellen Existenzgrundlage als außergewöhnliche Belastungen abziehbar – Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.08.2020 VI R 15/18)