Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts über die Höhe der Beschwer; Wiedereinsetzung in die versäumte Einlegungs- und Begründungsfrist bei nachträglicher Streitwerterhöhung durch das Berufungsgericht
Versagung einer Baugenehmigung, wenn unterschiedliche Nutzungen in mehreren Etagen zur Genehmigung gestellt werden und ein Teil dieser Nutzungen unzulässig und die zulässigen Nutzungen ohne die unzulässigen Nutzungen verwirklicht werden können