Stattgebender Kammerbeschluss: Auslegung einer Gegenvorstellung als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO – hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch finanzgerichtliche Kostenentscheidung unter Missachtung rechtlichen Gehörs – Rechtswegerschöpfung iSd § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG durch als Gegenvorstellung bezeichneten, jedoch als Anhörungsrüge iSd § 133a FGO auszulegenden Rechtsbehelf – Gegenstandswertfestsetzung
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Zweifel an der Nacherhebung nicht entrichteter Abzugssteuern, wenn der Vergütungsschuldner vom Vergütungsgläubiger nicht mehr die Erstattung oder Abtretung des Erstattungsanspruchs verlangen kann (§§ 50a, 50d EStG 2002) – Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung