(Auslegung und Bindungswirkung einer verbindlichen Auskunft i.S. des § 89 Abs. 2 Satz 1 AO – Auslegung eines finanzamtlichen Schreibens als verbindliche Auskunft – „Verwirklichung des Sachverhaltes“ i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 StAuskV)
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes bzgl der Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung gem §§ 287 AO, 758a ZPO – Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Behandlung sowohl der Erinnerung (§ 766 ZPO) als auch der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) als unstatthaft – zudem Fortbestand des Rechtsschutzinteresses – Gegenstandswertfestsetzung
Ausschluss der Anrechnung von Steuerabzügen – Annahme einer Beschränkung der wegen Divergenz erfolgten Revisionszulassung – Fehlende Bindung des BFH an eine nicht begründete Feststellung des FG
Keine Einwendungen gegen Grund und Höhe von Säumniszuschlägen im Erlassverfahren – Verletzung des rechtlichen Gehörs – Anforderung an die Darlegung der Verletzung der Sachaufklärungspflicht