(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.08.2020 VIII R 13/17 – Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds)
Zur Beitreibung nach dem EUBeitrG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens betreffend „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2“ vom 19.03.2020