(Keine Änderungsmöglichkeit nach § 164 Abs. 2 AO nach Eintritt der Festsetzungsverjährung – Unbeachtlichkeit der Angabe einer unzutreffenden Änderungsvorschrift)
Besteuerungsrückfall nach § 50d Abs. 9 Satz 1 Nr. 2 EStG 2002 i.d.F. des JStG 2007/EStG 2009 für die Einkünfte des in Deutschland ansässigen Flugbegleiters einer britischen Fluggesellschaft