(Kein erhöhter Betriebsausgabenpauschsatz von Einnahmen aus Kalamitätsnutzungen in Wirtschaftsjahren nach einer Einschlagsbeschränkung (Parallelentscheidung zu IV R 27/07, BFH/NV 2010, 1008))
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Selbstbehalte im Verbrauchsteuerrecht – Keine Revisionszulassung bei bloßer Behauptung einer Verfassungswidrigkeit