Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2  S 2 iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch eine verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht genügende Anordnung der Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

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Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG durch Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft unter Verkennung des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots in Haftsachen – hier: vermeidbare und der Justiz zurechenbare Verfahrensverzögerungen, die der Fortdauer der Untersuchungshaft unter Berücksichtigung der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts auf Freiheit der Person entgegenstehen

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Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verletzt Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 20 Abs 3 GG – Erforderlichkeit einer sorgfältigen Begründung bei bereits langandauernder Unterbringung (hier: 12 Jahre) – nicht nachvollziehbare Abweichung der gerichtlichen Gefahrenprognose von Sachverständigengutachten – fehlende Angaben zur Höhe der Gefahr erneuter erheblicher Delikte

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Strafrecht

Maßregelvollstreckung: Fortbestehende Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer nach Verlegung des Untergebrachten in ein anderes psychiatrisches Krankenhaus

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Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 GG durch Entscheidung über Fortdauer der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ohne hinreichende Sachaufklärung und Entscheidungsbegründung – hier: Absehen von der Einholung eines externen Sachverständigengutachtens trotz bereits zehn Jahre andauernder Unterbringung, keine eigenständige Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen

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Strafrecht

Geheimdienstliche Agententätigkeit: Strafbarkeit der Tätigkeit gegen einen NATO-Vertragsstaat

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Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB – Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt – kein Wegfall des Rechtsschutzinteresses durch zwischenzeitliche fachgerichtliche Entscheidung bei erheblichem Grundrechtseingriff

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Strafrecht

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Grundrechten durch Aufrechterhaltung von Sicherungsverwahrung in Anwendung von § 67d Abs 3 S 1 StGB sowie § 2 Abs 6 StGB – Anforderungen für Entscheidung auf Grundlage der übergangsweise fortgeltenden Vorschriften nicht gewahrt – kein Wegfall des Rechtsschutzinteresses durch zwischenzeitliche fachgerichtliche Entscheidung bei erheblichem Grundrechtseingriff

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