(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.06.2019 I R 32/17 – Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung)
(Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.06.2019 I R 32/17 – Einkünftekorrektur nach § 1 Abs. 1 AStG bei gewinnmindernder Ausbuchung einer unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderung)
Kammerbeschluss: Verwerfung einer Gegenvorstellung gegen die Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde durch die Kammer – keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Nichtzulassungsbeschwerde – Revisionszulassung – Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache – Verfassungsmäßigkeit einer Regelung – Erhebung eines Zusatzbeitrags zur KVdR