Markenbeschwerdeverfahren – „M BVG MetroTram (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)“ – Kostenentscheidung – zum Antrag auf Auferlegung der Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge – Rücknahme der Anhörungsrüge – Gerichtsgebühren entstehen nicht – im Sinne der Kostenfestsetzung notwendige außergerichtliche Auslagen entstehen nicht
Markenbeschwerdeverfahren – „M BVG MetroBus (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)“ – Kostenentscheidung – zum Antrag auf Auferlegung der Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge – Rücknahme der Anhörungsrüge – Gerichtsgebühren entstehen nicht – im Sinne der Kostenfestsetzung notwendige außergerichtliche Auslagen entstehen nicht
Markenbeschwerdeverfahren – „M M BVG MetroLinien (Wort-Bild-Marke)/METRO (Wort-Bild-Marke)“ – Kostenentscheidung – zum Antrag auf Auferlegung der Kosten des Verfahrens über die Anhörungsrüge – Rücknahme der Anhörungsrüge – Gerichtsgebühren entstehen nicht – im Sinne der Kostenfestsetzung notwendige außergerichtliche Auslagen entstehen nicht
Voraussetzungen für eine Zulassung der Revision: Zulassungsgründe für eine Klärung des Gerichtsstands bei Haustürgeschäften und des Gerichtsstands des Erfüllungsorts