Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) gebietet in strafvollzugsrechtlichen Verfahren die Berücksichtigung der spezifischen Situation des Strafgefangenen und der hieraus folgenden besonderen Beweisprobleme – Einnahmen durch Kostenpauschalen für den Betrieb von Elektrogeräten im Strafvollzug dürfen verursachte Betriebskosten nicht übersteigen – hier: Rechtsbehelfe eines Strafgefangenen bzgl der Berechnung einer Kostenpauschale für den Empfang von Satelliten-TV
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Resozialisierungsinteresses (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1 Abs 1 GG) eines lebenslänglich Inhaftierten durch Verweigerung von Vollzugslockerungen ohne hinreichende Begründung – zudem Verletzung des Rechtsschutzanspruchs (Art 19 Abs 4 GG) durch Zurückweisung von Rechtsmitteln in offenkundiger Abweichung von der Rspr des BVerfG
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch fachgerichtliches Unterlassen einer EuGH-Vorlage zu unionsgrundrechtlichen Mindestanforderungen an Haftbedingungen sowie zu Mindestanforderungen nach Art 4 EUGrdRCh bei Entscheidung über Auslieferung eines mutmaßlichen Straftäters nach Rumänien – Unvollständigkeit der EuGH-Rspr