Nichtzulassungsbeschwerde – sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensfehler – rechtliches Gehör – Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung – vorherige Anhörung – Stellungnahme eines Beteiligten – keine weitere Rückmeldung des Gerichts erforderlich
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung im schriftlichen Verfahren gem § 495a S 1 ZPO unter Übergehung eines Antrags auf mündliche Verhandlung gem § 495a S 2 ZPO – Verfassungsbeschwerde teilweise mangels Rechtswegerschöpfung unzulässig