Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei fehlender Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 BVerfGG) – Unterlasse Erhebung der Anhörungsrüge vor Fachgerichten
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung unzulässig, wenn eine Verletzung von Art 103 Abs 1 GG gerügt wird, aber im fachgerichtlichen Verfahren keine Anhörungsrüge erhoben wurde
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch Vorenthalten von Stellungnahmen der Gegenseite im gerichtlichen Verfahren – Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse bzgl Maßnahmen im Rahmen des U-Haft-Vollzugs
Sozialgerichtliches Verfahren – Anhörungsrüge – Anforderungen an die Darlegung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs – Nichtzulassungsbeschwerde – neuer Vortrag nach Ablauf der Begründungsfrist