(Sozialgerichtliches Verfahren – Zurückverweisung wegen Verfahrensfehlers gem § 160 Abs 2 Nr 3 SGG – Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs iVm dem Prozessgrundrecht auf ein faires Verfahren und dem Grundsatz der Mündlichkeit – Nichtbescheidung eines Verlegungsantrag – Senatsvorsitzender)
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde wegen Unzulässigkeit ohne weitere Begründung – Zurückweisung eines mangels tauglicher Begründung offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs