Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Beschwerdefrist in einer Familienstreitsache: Eingang der Beschwerdeschrift beim unzuständigen Gericht; Weiterleitung im ordentlichen Geschäftsgang
(Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung der Rechtsmittelzuständigkeit bei fälschlicher Behandlung einer Sache als “Wohnungseigentumssache”)